„Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Argumente des Rates in der Ausgabe „Horstmar aktuell 2024“, die FAQ-Liste auf der Homepage sowie auf der Facebookseite der Stadt Horstmar bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen!
Wir werden einzelne Maßnahmen nach Ablauf der Probephase überprüfen und ggfls. aufheben oder anpassen!
Wir möchten hier nur noch einige Fehlinformationen in der Stellungnahme der Initiatoren des Bürgerbegehrens sachlich richtigstellen:
Zu „lange Umwege und viele Einbahnstraßen“:
Es sind exakt drei Einbahnstraßen: Südring, Überwasserstraße,
Katthagen/Papenstraße!
Zu „Erschwerte Lieferungen“
Geschäftsanlieferungen sind weiterhin unproblematisch möglich!
Zu „Verstopfung der Nebenstraßen“:
Gerade eine Verstopfung wird durch die einseitige Verkehrsführung im
Südring und auf der Überwasserstraße verhindert! Insbesondere
Kinder, Jugendliche und ältere Menschen sind in den Kurvenbereichen
und am Borchorster Hof deutlich stärker geschützt!
Der Holskenhok ist beidseitig befahrbar. Die Baustelle am Holskenhok
ist vorübergehend und die beidseitig befahrbare Engstelle wird im Frühjahr mit dem Abbau des Gerüstes beendet werden.
Zu „ständige Änderungen“:
Baumaßnahmen im Straßenraum hatten in der Vergangenheit und haben gegenwärtig und zukünftig immer vorübergehende (Teil-)Sperrungen zur Folge!
Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Nebenstraßen:
Auf den Nebenstraßen der Altstadtstraßen gilt die 20er-Zone; Also Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h!
Eine Verkehrsmessung hat in der Zeit vom 21. bis zum 28. August 2024 stattgefunden.
Ergebnisse:
1.
Die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs im verkehrsberuhigten Bereich hat sich deutlich verringert. Bei Messungen in der früheren 20er-Zone wurde eine deutlich höhere Durchschnittsgeschwindigkeit festgestellt.
2.
Der Kfz-Verkehr auf der Münster-/Schöppinger Straße hat im Verhältnis zu früheren Zählungen spürbar abgenommen.
Rad- und Fußverkehr, insbesondere Kinder und Jugendliche sind besser geschützt. Konkret bedeutet das, dass der Kfz-Verkehr mit Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer auf ca. 200 Metern (verkehrsberuhigter Bereich) ca. 1 Minute länger benötigt.
Das Bedürfnis der Initiatoren, mit dem PKW im Stadtkern möglichst schnell voranzukommen, ist subjektiv nachvollziehbar, sollte aber im Verhältnis zu den Gemeinwohlinteressen (Sicherheit für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, Rad- und Fußverkehr, sichere Außengastronomie wie beispielsweise an der Eisdiele, Gasstätte „Zum Münstertor“ und „da Amici“ und Aufenthaltsqualität) zurückstehen.
Aufgabe des Rates ist es, Gemeinwohlinteressen zu vertreten, nicht die Interessen Einzelner! Dennoch hat der Rat als Kompromissvorschlag den Interessen der Initiatoren entsprochen und die Kappenberger Straße beidseitig befahrbar belassen und eine Teilöffnung der Königstraße beschlossen.
Die Überprüfung der Maßnahmen nach einem Jahr und die Anpassung durch Veränderungen oder Aufhebungen beschlossener Regelungen ist aus Sicht des Rates ein sinnvolles und maßvolles Vorgehen!
Eine kompromisslose, sofortige Beendigung aller getroffenen Maßnahmen durch ein „Ja“ beim Bürgerentscheid lässt keinen Raum mehr für Anpassungen und Entwicklungen!
Wir bitten Sie um Ihre Nein-Stimme!
Horstmar, 30. Dezember 2024
Für den Rat der Stadt Horstmar – Robert Wenking, Bürgermeister

