2018

Leerbach nicht im besten Zustand

„Der Leerbach ist in einem ökologisch relativ schlechten Zustand“, hieß es während der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses. Verantwortlich dafür sei auch der Ablauf der städtischen Kläranlage. Allerdings ist der Anteil des Zuflusses aus der Kläranlage, insbesondere in der Trockenperiode, gemessen am Gesamtdurchfluss überdurchschnittlich hoch.

Damit treten Schadstoffe, die im Reinigungsverfahren nicht ausreichend eliminiert werden konnten, natürlich sehr konzentriert auf. Mit der „Wasserrahmenrichtlinie“ hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Qualität von Oberflächen- und Grundwasser nachhaltig zu verbessern, so Bürgermeister Robert Wenking in einem Pressetext.

Auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens hat sich der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Horstmar in seiner jüngsten Sitzung mit den Ergebnissen einer vom Land NRW geförderten Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage Horstmar auseinandergesetzt.

Neben der klassisch bestehenden mechanischen, biologischen und chemischen Reinigungsstufe sollen durch Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe insbesondere der Anteil an Mikroschadstoffen aus Plastik und Arzneimitteln (zum Beispiel Ibruprofen, Diclofenac, Methformin) weiter reduziert werden.

Manfred Rummler und Kai Harmjanßen vom Ingenieurbüro Rummler und Hartmann stellten während der Sitzung fünf Ausbauvarianten mit einem Investitionsvolumen zwischen 1,6 und 2,6 Millionen Euro vor. Die großen Investitionskostenunterschiede der einzelnen Varianten liegen in dem jeweiligen Bauvolumen.

Die favorisierte Variante ist der Neubau eines Aktivkohlefilters sowie eines Sedimentationsbeckens und Tuchfilters. Durch Zugabe von Pulveraktivkohle werden Mikroschadstoffe zu einem großen Teil aus dem Abwasser entfernt.

Für Investitionen in die Kläranlage Horstmar zur Verbesserung der Reinigungsleistung gibt es aufgrund eines Förderprogrammes bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vom Land NRW.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten kapitalgebundenen Kosten müssen über die Abwassergebühren gedeckt werden, hieß es in dem Fachgremium.

Nach ausführlicher Diskussion hat der Betriebsausschuss einstimmig beschlossen, die Machbarkeitsstudie bei Priorisierung der optimalen Ausbauvariante unter Berücksichtigung von optimierter Reinigungsleistung sowie möglichst niedriger Betriebs- und Energiekosten mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen und einen Förderantrag im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage Horstmar auf den Weg zu bringen.

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